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Studis erhalten nicht rückzahlbare Corona-Soforthilfe

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Ab dem 16. Juni 2020 können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Der Zuschuss von bis zu 500 Euro kann jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden.

Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Die Zuschüsse werden von den Studenten- und Studierendenwerken ausgezahlt. Das Antrags-Tool steht ab dem 16. Juni 2020 zur Verfügung. Da parallel noch das offizielle bundesweit einheitliche Online-Portal zur Bearbeitung der Anträge programmiert und den Studenten- und Studierendenwerken zur Verfügung gestellt wird, können die Auszahlungen voraussichtlich erst ab dem 25. Juni 2020 veranlasst werden. „Das Studierendenwerk Hamburg hat ein eigenes Team gebildet, das die Anträge dann ab voraussichtlich 25. Juni 2020 bearbeiten wird, um Studierende schnellstmöglich unterstützen zu können", erklärt Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg.

„Entscheidend ist der Kontostand"

Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Studierenden- und Studentenwerken in Deutschland 100 Millionen Euro für die Überbrückungshilfen für Studierende zur Verfügung. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, GasthörerInnen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Die Anträge werden ab dem 25. Juni 2020 von den 57 im DSW organisierten Studenten- und Studierendenwerke bearbeitet und ausgezahlt. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Foto: Fotolia/Galina Barskaya

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