ALLGEMEINES
Wenn Ihr Euch erst einmal grob auf eine mögliche Klage vorbereiten wollt, dann ist als erstes der AStA Eurer Universität zu empfehlen. Hier könnt Ihr sogar erste Schritte ins Klageverfahren einleiten, ohne das Kosten für Euch entstehen.
Die Deutsche Hochschulstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die akademische Lehre zu fördern. Auf der Website hochschulstiftung.de könnt Ihr kostenfreie Info-Blätter mit genauen Informationen zu Ablauf, Chancen und Kosten der Studienplatzklage anfordern. Die Studienplatzbroschüre gibt zusätzlich nützliche Tipps zu Voraussetzung, Fristen und Vorgehen bei einem Klageverfahren W: hochschulstiftung.de/download/BroschDHS.pdf.
ANWÄLTE
Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg
Der Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist Vertrauensanwalt der Deutschen Hochschulstiftung und bundesweit als Rechtsberater im Bereich der Studienplatzklage tätig. Seine Erfahrung in Studienplatzklage-Verfahren stellt er dem NC-Projekt der Deutschen Hochschulstiftung zur Verfügung. Auf seiner Website könnt Ihr ebenfalls kostenlose Info-Materialien anfordern und Kontakt zu seiner Kanzlei aufnehmen.
Innocentiastrasse 23 (Hamburg). W: uni-recht.de. T: (040) 413 087 50
Kanzlei Selbmann & Bergert
Die Anwälte der Kanzlei Selbmann und Bergert sind deutschlandweit einige der wenigen Anwälte, die sich ausschließlich auf Studienplatzklagen spezialisiert haben. Auch wenn die Kanzlei in Leipzig ist, vertritt man hier Studierende deutschlandweit.
August-Bebel-Straße 38 (Leipzig). W: studienplatz-klage.de. T: 0341-3067070
MBBS Rechtsanwälte
Dies ist die Kanzlei unserer Expertin Imke Schröder. Sie betreut ebenfalls deutschlandweit. W: mbbspartner.de. T: 040- 41424260.
Weitere Anwälte zum Hochschulrecht in Eurer Stadt findet Ihr z.B. im Internet auf mcadvo.com.
HÄRTEFALLQUOTE
Als Alternativen zum Klageverfahren ist eine Einschreibung über die Härtefallquote möglich. Diese Variante ist natürlich an Bedingungen geknüpft. Wer sich über die Härtefallquote einschreiben möchte, muss nachweisen, dass er aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen an den jeweiligen Studienstandort gebunden ist. Nähere Informationen hierzu kann Euch der AStA Eurer Wunschuniversität geben.
WARTESEMESTER
Bei der Bewerbung an einer Universität kann man sich auch Wartesemester anrechnen lassen. Dazu können die Freiwilligendienste, wie zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr zählen, oder auch eine Berufsausbildung. Was genau in welchem Studienfach als Wartesemester angerechnet werden kann, erfahrt ihr entweder vom AStA oder vom zuständigen Studienfachkoordinator.
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